Häufige Fragen

Welche psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters können behandelt werden?

In unserer Praxis behandeln wir das gesamte Spektrum der psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Dies umfasst unter anderem affektive Störungen (z.B. Depression), Ängste, Aufmerksamkeitsstörungen (z.B. ADHS/ADS), Autismus-Spektrum-Störungen, Entwicklungsstörungen, Essstörungen, Lernstörungen, Schulabsentismus, Störungen des Sozialverhaltens und Zwangsstörungen. In den ersten Terminen wird gemeinsam genau hingeschaut, um das Problem zu identifizieren.

Welche Altersgruppe wird behandelt?

Unsere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre. 

Wie ist der Ablauf in unserer Praxis?

Zunächst nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Anschließend erfolgt zeitnah eine telefonische Rückmeldung. So können wir mit Ihnen Ihr Anliegen besprechen und wir können einen ersten Termin vereinbaren. Wir beginnen dann mit einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik, um mit dem Kind oder der:dem Jugendlichen gemeinsam eine Strategie zum Anliegen zu entwickeln.

Wer übernimmt die Kosten?

Im Allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Da unsere Praxis in Köln keinen Kassensitz innehaben, können die Kosten nur von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder von Selbstzahler*innen übernommen werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Natürlich können die Kosten auch privat übernommen werden. 

Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der "Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" (GOP) und werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen (Ausnahme: SelbstzahlerInnen). Weitere Details werden Ihnen transparent und verbindlich im Erstgespräch mitgeteilt.

Wie verläuft ein Erstgespräch?

Im ersten Gespräch möchten wir gemeinsam mit Ihnen den Anlass für Ihre Vorstellung und die aktuellen Herausforderungen erörtern. Wir empfehlen Ihnen, das gelbe U-Heft, alle relevanten Voruntersuchungsergebnisse sowie die neuesten Zeugnisse mitzubringen, um eine umfassende Einsicht in Ihre Situation zu ermöglichen.

Für das Erstgespräch sollten Sie etwa eine Stunde einplanen. Dies gibt uns ausreichend Zeit, um all Ihre Fragen zu beantworten. Zudem werden organisatorische Aspekte wie der weitere Verlauf der Therapie und die Kostenübernahme geklärt.

Bitte beachten Sie, dass bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten, wie bei allen anderen medizinischen Maßnahmen, auch das Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils erforderlich ist.

Ist Online-Therapie möglich?

In unserer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verstehen wir, dass der Zugang zur therapeutischen Unterstützung nicht immer einfach ist. Deshalb bieten wir auch Online-Therapieoptionen an, um sicherzustellen, dass Sie die Hilfe erhalten können, die Sie benötigen, unabhängig von Ihrem Standort oder Ihrer persönlichen Situation.

Werden Eltern und andere Bezugspersonen in die Therapie einbezogen?

Besonders bei jüngeren Kindern und Jugendlichen ist die Einbeziehung der Eltern und anderer Bezugspersonen ein wichtiger Bestandteil der Therapie. Durch Elternarbeit und familiendynamische Interventionen können wir unterstützen, die Familie in den Therapieprozess einzubeziehen und so die bestmögliche Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen zu gewährleisten.

Wie mache ich einen Termin?

Sie können ganz einfach telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren. 

Teresa Del Giudice 
015738351339 
delgiudice@kiju-koeln.de 


Lena Wogenstein 
017687889834
 ✉ mail@psychotherapie-wogenstein.de

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